Fachanwalt für Erbrecht

Die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht

wird von der zuständigen Rechtsanwalts - und Notarkammer verliehen. Ein Fachanwalt hat zuvor eine Fachausbildung absolviert und sich anschließende Prüfungen bestanden.

Weiter hat der Fachanwalt seine praktische Erfahrung in allen oder den überwiegenden Bereichen des Erbrechts nachgewiesen. Hierzu muss er eine vorgeschriebene Anzahl von Fällen aus allen Teilbereichen des Fachgebietes bearbeitet und eine bestimmte Anzahl gerichtlicher Verfahren geführt haben.

Bezeichnungen wie Tätigkeitsschwerpunkt, Interessenschwerpunkt etc. bedeuten statt dessen, dass der jeweilige Anwalt weniger überprüfte Fachkenntnisse oder weniger praktische Erfahrung als ein Fachanwalt bzw. beides hat. Nur bei einem Fachanwalt können Sie daher sicher sein, dass seine Fachkenntnis überprüft wurde und sie hervorragend beraten und vertreten werden.

Sie können sich in allen erbrechtlichen Angelegenheiten in unserem Büro gut aufgehoben fühlen. Als Fachanwalt für Erbrecht mit einem überwiegend erbrechtlich spezialisierten Büro bearbeiten wir alle erbrechtlichen Probleme.

Wenden Sie sich an uns bei Streitigkeiten um

- Pflichtteilsrechte
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Aufteilung bzw. Auseinandersetzung von Nachlässen
- Testamentsauslegungen und TestamentsgestaltungenInsbes. auch Behindertentestamenten - Erbscheinverfahren
- Erbschaftssteuererklärungen und - streitigkeiten


aber auch bei:

- Erbausschlagungen
- Anfechtung von Erbannahmeerklärungen
- oder bei Nachlassinsolvenzverfahrenu.v.m.